Rücktrittsversicherung für Hotels und
Ferienwohnungen
Die Hotel-Stornokosten-Versicherung ersetzt Ihnen bis zur Höhe des versicherten Arrangement-Preises:
- die Stornokosten, wenn Sie Ihren Aufenthalt im Hotel aus versichertem Grund nicht antreten können.
- die Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie ein Anschlussverkehrsmittel wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht erreichenden
und Ihren Hotel-Aufenthalt dadurch später antreten.
- die Umbuchungskosten, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund umbuchen müssen - bis 42 Tage vor Reiseantritt auch aus persönlichen
Gründen bis maximal 30 €.
Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
Die Reiseabbruchversicherung erstattet Ihnen zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten in folgenden Fällen:
- Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Mitteilung eines Termins zur Organspende
- Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (ab 2.500 €) infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Warum eine Rücktrittsversicherung speziell für
Hotels und Ferienwohnungen?
Diese
Stornokosten-Versicherung
ist günstiger als eine normale Reiserücktrittsversicherung für Urlaubsreisen
da sie nur für Europa gilt.
Die Rücktrittsversicherung ersetzt Ihnen
die Stornokosten bei Stornierung des Hotelarrangements oder
der Ferienwohnung.
Sie können das gesamte Hotelarrangement oder den
Fewo-Aufenthalt mit der
HanseMerkur
Stornokosten-Versicherung
absichern.
Zum Arrangementpreis zählen neben den Übernachtungskosten und den im Hotelpreis enthaltenen Mahlzeiten auch Ihre im Hotel gebuchten
Nebenleistungen, wie Fitness- und Wellness-Aktivitäten.
Ebenso sind die Anreisekosten und Abreisekosten mit versichert.
Sie können die Fahrtkosten bei der Versicherungsberechnung zum
Gesamtpreis hinzuzählen.